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Vorlesungsprüfungen/Termine/Statistik

Die schriftlichen Vorlesungsprüfungen aus "Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht" finden im SS 2023 wie folgt statt:

Freitag, 24.03.2023   8.00 - 12.00 Uhr, HS 12.11   Prof. Schmölzer (hand)schriftliche Präsenzprüfung

Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine (hand)schriftliche Präsenzprüfung im Hörsaal.

Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, findet die Präsenzprüfung in einem gesonderten Raum unter erhöhten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen statt. Die Anmeldung erfolgt nur (!) in diesem Falle innerhalb der Anmeldefrist gesondert per E-Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) mit Beilage eines ärztlichen Attestes bzw. entsprechenden Nachweises.

Für Studierende, die Reisebeschränkungen unterliegen oder in Quarantäne sind, findet zeitgleich eine überwachte Online-Prüfung statt. Ein entsprechender Nachweis (Glaubhaftmachung der Reisebeschränkung bzw. Absonderungsbescheid) ist innerhalb der Anmeldefrist per Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) zu übermitteln.

Im Falle eines Wechsels des Ampelstatus auf „Rot“ wird die Prüfung für alle Studierenden als Online-Prüfung durchgeführt.

Für beide Prüfungsformen (Präsenz und Online-Prüfung) gilt, dass ein unkommentierter Strafrechtsgesetzestext (zB Kodex Strafrecht, 55. Auflage) einziges zulässiges Hilfsmittel ist.

 

Freitag, 12.05.2023   8.00 - 12.00 Uhr, HS 12.11   Prof. Schütz   (hand)schriftliche Präsenzprüfung

Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine (hand)schriftliche Präsenzprüfung im Hörsaal.

Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, findet die Präsenzprüfung in einem gesonderten Raum unter erhöhten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen statt. Die Anmeldung erfolgt nur (!) in diesem Falle innerhalb der Anmeldefrist gesondert per E-Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) mit Beilage eines ärztlichen Attestes bzw. entsprechenden Nachweises.

Für Studierende, die Reisebeschränkungen unterliegen oder in Quarantäne sind, findet zeitgleich eine überwachte Online-Prüfung statt. Ein entsprechender Nachweis (Glaubhaftmachung der Reisebeschränkung bzw. Absonderungsbescheid) ist innerhalb der Anmeldefrist per Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) zu übermitteln.

Im Falle eines Wechsels des Ampelstatus auf „Rot“ wird die Prüfung für alle Studierenden als Online-Prüfung durchgeführt.

Für beide Prüfungsformen (Präsenz und Online-Prüfung) gilt, dass ein unkommentierter Strafrechtsgesetzestext (zB Kodex Strafrecht, 55. Auflage) einziges zulässiges Hilfsmittel ist.

 

Donnerstag, 06.07.2023 9.00 - 13.00 Uhr, HS 62.01, HS 12.11, HS 15.03 Prof. Durl   (hand)schriftliche Präsenzprüfung

Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine (hand)schriftliche Präsenzprüfung im Hörsaal.

Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, findet die Präsenzprüfung in einem gesonderten Raum unter erhöhten Sicherheits- und Hygienevorkehrungen statt. Die Anmeldung erfolgt nur (!) in diesem Falle innerhalb der Anmeldefrist gesondert per E-Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) mit Beilage eines ärztlichen Attestes bzw. entsprechenden Nachweises.

Für Studierende, die Reisebeschränkungen unterliegen oder in Quarantäne sind, findet zeitgleich eine überwachte Online-Prüfung statt. Ein entsprechender Nachweis (Glaubhaftmachung der Reisebeschränkung bzw. Absonderungsbescheid) ist innerhalb der Anmeldefrist per Mail ans Sekretariat (eva.visnar(at)uni-graz.at) zu übermitteln.

Im Falle eines Wechsels des Ampelstatus auf „Rot“ wird die Prüfung für alle Studierenden als Online-Prüfung durchgeführt.

Für beide Prüfungsformen (Präsenz und Online-Prüfung) gilt, dass ein unkommentierter Strafrechtsgesetzestext (zB Kodex Strafrecht, 55. Auflage) einziges zulässiges Hilfsmittel ist.

 

 

Anmeldungen für Kommissionelle Vorlesungsprüfungen, Informationen zu Anmeldefristen, etc. siehe Ankündigungen im Dekanat/Prüfungsamt!

Sie können sich zur Vorlesungsprüfung auch dann anmelden, wennn Sie nicht zur Vorlesung angemeldet waren.

Prüfungsinhalte: Prüfungsstoff sind der Allgemeiner Teil I und II sowie der Besondere Teil des Strafrechts und das Strafprozessrecht. Die Prüfung setzt sich aus einzelnen Fällen zum Strafrecht und Strafprozessrecht zusammen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ausnahmslos nur noch gänzlich unkommentierte Gesetzestexte (zB „Kodex“ oder „Paragraph“) bei der Vorlesungsprüfung „Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht“ verwendet werden dürfen. Nicht mehr zulässig sind damit insbesondere auch die mit Anmerkungen versehenen Textausgaben „StGB“ und „StPO“ von Bachner‑Foregger.

Inwieweit dies auch für Klausuren/Prüfungen anderer Lehrveranstaltungen aus dem Bereiche des Straf- und Strafprozessrechts (insbesondere Kurse) erstreckt, legen die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter fest.

In der gewohnten Form weiterhin zulässig bleiben

·      die Beifügung eigener Paragraphenverweise (keine sonstigen Anmerkungen und Erläuterungen),

·      die Hervorhebung von Gesetzesstellen (zB mit Textmarkern) und

·      die Verwendung von Markierungen (zB „post-it“)

in den zulässigen unkommentierten Gesetzesausgaben.

 

Statistik

Vorlesungsprüfung "Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht"

Statistik für den Termin 06.07.2023 - Prof. Durl

Beurteilung                 Anzahl            Prozentuale Verteilung

Sehr gut                       0                     0 %

Gut                                8                     5 %

Befriedigend              32                    21 %

Genügend                  46                    31 %

Nicht genügend         64                    43 %

________________________________________________

Gesamt                       150                100 %

 

 

Vorlesungsprüfung "Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht"

Statistik für den Termin 12.05.2023 - Prof. Schütz

Beurteilung                 Anzahl            Prozentuale Verteilung

Sehr gut                       2                     3 %

Gut                                6                    10 %

Befriedigend                8                    14 %

Genügend                   13                    23 %

Nicht genügend          29                    50 %

________________________________________________

Gesamt                       58                 100 %

 

 

Vorlesungsprüfung "Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht"

Statistik für den Termin 24.03.2023 - Prof. Schmölzer

Beurteilung                 Anzahl            Prozentuale Verteilung

Sehr gut                        1                      2 %

Gut                                 5                      9 %

Befriedigend                 6                    11 %

Genügend                    14                  25 %

Nicht genügend          29                   53 %

________________________________________________

Gesamt                        55                 100 %

 

 

 

 

Kontakt

Sekretariat Eva Visnar Telefon:+43 (0)316 380 - 3360

Montag bis Freitag,
9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Sekretariat

Magdalena Fruhstorfer

BSc
Telefon:+43 316 380 - 3350

Montag bis Freitag,
9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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