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Diplomarbeiten und Dissertationen

Alle Informationen zum Studienabschluss am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie

Richtlinien für Diplomarbeiten
Richtlinien für Dissertationen
Allgemeine Informationen

Diplomarbeiten

Diplomarbeiten am Institut werden vergeben und betreut durch:

  • Univ.-Prof.in Dr.in iur. Gabriele Schmölzer
  • Univ.-Prof. Dr.iur. Hannes Schütz
  • Univ.-Prof. Dr.iur. Thomas Mühlbacher
  • Assoz. Prof.in Mag.a iur. Dr.in iur. Heidelinde Luef-Kölbl
  • ao. Univ.-Prof. Mag.a iur. Dr.iur Robert Durl
  • Univ.-Prof. Dr.iur. Christian Grafl (nur kriminologische Arbeiten)

 

Für die Vergabe eines Themas aus dem Fach „Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie“ wird die positive Absolvierung des Kurses „Falllösung Strafrecht und Strafprozessrecht“ und die Vorlesungsprüfung „Materielles Strafrecht und Strafprozessrecht“ dringend empfohlen, sodass die Beherrschung des Faches vorausgesetzt werden kann.

Es wird erwartet, dass die Studierenden selbst Themenvorschläge erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO, in der Suchmaschine des Österreichischen Bibliothekenverbundes (OBVSG) durchführen. Erst danach sollten sie mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer in einer Sprechstunde (Prof.in Schmölzer bitte per Mail) in Kontakt treten.

Nach der schriftlichen Betreuungszusage sollen die Studierenden das Dokument zur Bekanntgabe des Diplomarbeitsthemas ausfüllen und die Unterschrift von der Betreuerin bzw. dem Betreuer einholen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Dekanatswebsite.

Die Erarbeitung einer Gliederung der Diplomarbeit durch die Studierenden erfolgt eigenständig und wird von einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer bis zur Approbierung der Gliederung begleitet.

Das Betreuungsangebot besteht in den Sprechstunden (Prof. Schmölzer auch per Mail). Die Möglichkeit alternativer Termine sind mit den Betreuenden zu besprechen.

Klären Sie bitte Fragen hinsichtlich der Recherche, der Abfassung der Arbeit und der gewünschten Zitierweise mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.

Nach dem Hinaufladen der Diplomarbeit auf UGO wird die Arbeit von Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin binnen zwei Monaten begutachtet. Nähere Informationen hinsichtlich des Einreichprozesses finden Sie auf der Dekanatswebsite.

Nach Abschluss der Diplomarbeit erfolgt eine Defensio in Form einer Diskussion über sensible Fragen der Arbeit. Bei Prof.in Schmölzer ist zu diesem Zweck das Diplomand:innenseminar zu besuchen.

Nach dem neuen Studienplan (22W) ist an Stelle einer Defensio eine Diplomprüfung abzulegen. Nähere Informationen hinsichtlich des Anmeldeformulars finden Sie auf der Dekanatswebsite.

Dissertationen

Dissertationen am Institut werden vergeben und betreut durch:

  • Univ.-Prof.in Dr.in iur. Gabriele Schmölzer
  • Univ.-Prof. Dr. iur. Hannes Schütz
  • Univ.-Prof. Dr. iur. Thomas Mühlbacher
  • Assoz. Prof.in Mag.a iur. Dr.in iur. Heidelinde Luef-Kölbl
  • ao. Univ.-Prof. Mag.a iur. Dr. iur Robert Durl
  • Univ.-Prof. Dr. jur. Christian Grafl (nur kriminologische Arbeiten)

 

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zum Doktoratsstudium gilt durch den Nachweis des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Magisterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung als erbracht. Die allgemeine Universitätsreife für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften haben jedenfalls Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiums der Rechtswissenschaften einer inländischen Universität. Für Näheres siehe das Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (09W).

Es wird erwartet, dass die Studierenden selbst Themenvorschläge erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO, in der Suchmaschine des Österreichischen Bibliothekenverbundes (OBVSG) durchführen. Erst danach sollten sie mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer in einer Sprechstunde (Prof.in Schmölzer bitte per Mail) in Kontakt treten.

Die Erarbeitung einer Gliederung der Diplomarbeit durch die Studierenden erfolgt eigenständig und wird von einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit der jeweiligen gewählten Betreuungsperson bis zur Approbierung der Gliederung begleitet.

Das Betreuungsangebot besteht in den Sprechstunden (Prof.in Schmölzer auch per Mail). Die Möglichkeit alternativer Termine sind mit den Betreuenden zu besprechen.

Klären Sie bitte Fragen hinsichtlich der Recherche, der Abfassung der Arbeit und der gewünschten Zitierweise mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.

Die Betreuenden haben nach Einreichung der Dissertation vier Monate Zeit für die Begutachtung. Nähere Informationen hinsichtlich des Einreichprozesses finden Sie auf der Dekanatswebsite.

Nach positiver Beurteilung der Dissertation sowie positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen im Dissertations- und Spezialisierungsfach hat die Dissertantin bzw. der Dissertant vor der Promotionskommission das Rigorosum in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung abzulegen. Dieses besteht aus der Verteidigung der Dissertation (defensio dissertationis) sowie der Überprüfung der Kenntnisse der Dissertantin bzw. des Dissertanten im Dissertationsfach.

Allgemeine Informationen zum Verfassen von Diplomarbeiten an der REWI Fakultät finden Sie HIER auf der Website des Dekanats.

Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz

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